ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
für Dienstleistungen des Unternehmens 53NORD – Torsten Silbermann, Marthastr. 41A, 20259 Hamburg

§1 Allgemein
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Angebote und Leistungen und gelten mit Auftragsannahme durch uns auch für alle späteren Geschäfte als vereinbart. Fremde AGBs haben keine Gültigkeit. Regelungen, die diese Bedingungen abändern oder aufheben, sind nur dann gültig, wenn wir diese schriftlich bestätigt haben. Gegenbestätigungen der Geschäftspartner unter Hinweis auf deren AGB wird hiermit widersprochen, dies gilt auch auf den formularmäßigen Hinweis auf deren eigene AGB. Wir behalten uns vor, diese Bedingungen in zumutbarer Weise zu ändern.
§2 Angebote und Vertragsschluss
Mitgeteilte Angebotspreise sind keine Offerten und werden nur bei schriftlicher Bestätigung des Auftrages Grundlage der Rechnung. Angebote nebst Anlagen dürfen ohne unser Einverständnis Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
§3 Umfang des Auftrages
Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte, im Vertrag bezeichnete Tätigkeit, nicht jedoch die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges. Von Dritten oder vom Auftraggeber gelieferte Daten werden von uns nur auf die Plausibilität überprüft. Soweit nicht anders vereinbart, können wir uns zur Auftragsausführung sachverständiger Unterauftragnehmer bedienen.
§4 Änderungen des Leistungsumfanges
Mündliche Abmachungen und Nebenabreden sowie nachträgliche Änderungen des vereinbarten Vertragsinhaltes bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform und grundsätzlich unserer schriftlichen Bestätigung. Für alle vom Auftraggeber in Auftrag gegebenen zusätzlichen Dienstleistungen berechnen wir die angemessene Vergütung gemäß unserer jeweils gültigen Preislisten. Insoweit es sich bei Kosten um durchgehende Posten handelt, die uns von Dritten berechnet werden, sind wir berechtigt, uns von Dritten berechnete Preiserhöhungen an unsere Auftraggeber weiterzuberechnen. Für umsatzsteuerpflichtige Geschäftskunden sind genannte Preise exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
§5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet uns nach Kräften zu unterstützen und alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Insbesondere hat der Auftraggeber uns alle für die Auftragsdurchführung notwendigen oder bedeutsamen Informationen, Materialien und Unterlagen rechtzeitig, d.h. innerhalb vom Auftragnehmer gesetzter Anforderungsfristen zur Verfügung zu stellen. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.
§6 Leistungen, Leistungsverzug
Wir sind berechtigt unsere Leistungsverpflichtungen in Teilleistungen oder Teillieferungen zu erfüllen. Im Falle von Leistungs- oder Lieferverzögerungen richten sich Schadenersatzansprüche ausschließlich nach Maßgabe des §13 (Haftungsausschluss). Bei schuldhafter Überschreitung einer Vereinbarten Leistungs- oder Lieferfrist ist Verzug erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist gegeben.
§7 Preise und Zahlungsbedingungen
Das Entgelt für die Dienste des Auftragnehmers wird entweder nach den für die Tätigkeit aufgewendeten Zeiten berechnet oder als Festpreis vereinbart. Sofern nicht anders vereinbart, haben wir daneben der Honorarforderung Anspruch auf Ersatz der Auslagen. Einzelheiten der Zahlungsweise werden im Vertrag geregelt. Erfolgt die Abrechnung nach Zeithonorar, so sind wir berichtigt in angemessenen Abständen Abrechnungen nach geleistetem Aufwand und angefallenen Auslagen vorzunehmen. Zusätzlich erforderliche Arbeiten, wie Nachbearbeitungen und Nebenleistungen berechnen wir nach Aufwand zu unserem jeweils aktuellen Stundensatz separat.
Unsere Preise verstehen sich rein netto in EURO exklusive der Umsatzsteuer. Eine Gewährung von Skonti oder anderer Abzüge ist ausgeschlossen.
Die Bezahlung unserer Leistungen erfolgt, sofern schriftlich nicht anders vereinbart, durch Überweisung oder per Bankeinzug innerhalb von 2 Wochen nach Rechnungsstellung. Befindet sich der Auftraggeber im Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt ab dem Eintritt des Verzuges Verzugszinsen in Höhe des derzeitigen Verzugszinssatzes und des derzeitigen Basiszinssatzes der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Anderslautende Absprachen sind schriftlich festzuhalten.
§8 Urheber- und Markenrechte
Der Auftraggeber erklärt, dass er im Besitz der für die von ihm in Auftrag gegebenen Leistungen erforderlichen Urheber- und/oder Markenrechte ist oder sich, falls er nicht selbst Urheber und/oder Markeninhaber ist, vom Urheber und/oder Markeninhaber eine Genehmigung für die Verwendung der Abbildungen, Markenzeichen und/oder -namen eingeholt hat. Es wird vom Auftragnehmer nicht überprüft, ob der Auftraggeber im Besitz der für die zu erbringenden Leistungen erforderlichen Urheber- und Markenrechte ist. Eine Haftung gegenüber Dritten in Bezug auf Urheber- und/oder Markenrechtsansprüchen wird für die in Auftrag gegebenen Leistungen daher ausgeschlossen. Sollten die in Auftrag gegebenen Leistungen gegen Urheber- und/oder Markenrecht verstoßen, hat dies der Auftraggeber selbst zu verantworten.
§9 Datensicherung
Wir sichern jedes Projekt, inklusive des Rohmaterials, ab Fertigstellung für 12 Monate. Wenn eine weitere Aufbewahrung gewünscht wird, kann diese i.d.R. für weiter 5 Jahre zu einem Pauschalbetrag von 380 Euro exkl. MwSt. gewährleistet werden.
§10 Zurverfügungstellung von Rohmaterial
Das Rohmaterial wird i.d.R. nicht herausgegeben.
§11 Urheber- und Nutzungsrechte
Der Auftraggeber bekommt die im Vorfeld einer Produktion vereinbarten Nutzungsrechte übertragen. Nutzungsrechte Dritter (z.B. Musiklizenzen, Filmdarsteller oder Sprecher) können dabei abweichen.
Konzeption, Idee und jegliche Inhalte bleiben bis zur Zahlung der gesamten Rechnungssumme Eigentum von 53NORD. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei der Agentur.
53NORD behält sich das Recht vor, Arbeiten und Entwürfe zu archivieren und als Referenz zu verwenden. Der Auftraggeber hat das Recht (auf den Vervielfältigungsstücken/im Internetauftritt) als Urheber genannt zu werden.
Zudem gilt: Die Arbeiten der Agentur dürfen vom Kunden oder vom Kunden beauftragter Dritter weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch in Teilen des Werkes, ist unzulässig und wird mit einem zusätzlichen individuell ausgehandelten Honorar für die Agentur in Rechnung gestellt.
§12 Gewährleistung
Für unsere Leistungen übernehmen wir nur nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen und nur gegenüber dem Auftraggeber als erstem Abnehmer die Gewähr. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche, gleich welcher Art, gelten als grundsätzlich ausgeschlossen. Bei berechtigten, durch uns zu vertretenden Mängeln ist der Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Leistung verpflichtet, diese uns gegenüber schriftlich anzuzeigen. Dabei ist eine genaue Beschreibung der Mängel verbindlich. Im berechtigten Falle eines Mangels werden wir nach unserem Ermessen kostenlose Nachbesserung erbringen. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind mit Ausnahme von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit insgesamt ausgeschlossen. Die Haftung des Auftragnehmers nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Vertragsstrafen werden nicht anerkannt.
§13 Haftungsausschluss
Wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit oder Verzug haften wir für uns und unsere Erfüllungsgehilfen nur in Fällendes Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit. Die Haftung ist nach beschränkt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden. Insoweit wir Leistung, die wir an unsere Auftraggeber weitergeben, selbst von Dritten beziehen, haften wir nicht für deren Verschulden. Aus rechtlichen Angelegenheiten in Bezug auf den Umgang mit Ärzten haften wir nicht, vor allem in Verbindung mit dem Werbeverbot. Die rechtlichen Bedingungen müssen vom Auftraggeber vorgesetzt werden.
§ 14 Abstimmungsrunden
Sollten wichtige Termine oder Ereignisse, welche gemeinsam zur Umsetzung des Projektes festgehalten wurden, seitens des Auftraggebers nicht eingehalten werden oder kommen Ereignisse höherer Gewalt zu tragen, haftet 53NORD dafür nicht. Ebenso wenig für etwaige daraus resultierenden Schadenersatzansprüche.
§15 Änderungsstufen
Wenn nicht anders vereinbart, enthält das Projekt bei Budgets ab 5000,- € eine Änderungsstufe. Jede weitere Änderungsstufe wird je nach Aufwand berechnet; insbesondere, wenn weitere, über den vorab festgehaltenen Projektumfang enthaltene Leistungen gewünscht sind.
§16 Fahrtkosten, Spesen und Übernachtungen
Fahrtkosten werden i.d.R. ab Hamburg berechnet. Sollten Übernachtungen anfallen, trägt die Kosten der Auftraggeber. Sollte kein Catering gestellt werden, werden Spesen nach aktueller Spesentabelle abgerechnet.
§17 Datenschutz und Verschwiegenheit
53NORD verpflichtet sich, über alle betrieblichen Belange des Auftraggebers, über die sie im Rahmen der Vertragserfüllung Kenntnis erlangt, Stillschweigen zu bewahren und vertrauliche Informationen nicht an Dritte weiterzugeben.
Der Auftraggeber gibt sein Einverständnis dazu, dass wir von ihm übermittelte Daten speichern. Der Auftraggeber wird hiermit gemäß §33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) darüber unterrichtet, dass wir personenbezogene Daten in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeiten. Werden vom Auftraggeber Adressdaten zur Verfügung gestellt gelten die datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
§ 18 Widerrufsrecht.
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab Vertragsunterzeichnung.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (53NORD, Marthastr. 41A, 20259 Hamburg, mail@53nord.net) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen werden nichtsdestotrotz in Rechnung gestellt.
§19 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche aus dem Vertrag erwachsenden Ansprüche ist für beide Vertragsteile Hamburg. Es gelten die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss ausländischen Rechtes und des vereinheitlichten internationalen Kaufrechtes. Die deutsche Fassung eines Vertragstextes ist maßgeblich.
§20 Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen dieser AGB aus irgendeinem Grunde nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und des zugrunde liegenden Vertrages davon unberührt. Die Parteien sind in einem solchen Fall gehalten, an die Stelle der notleidenden Bestimmung eine Vereinbarung zu setzen, die der fortgefallenen Bestimmung am ehesten entspricht.